§ 5 Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG — Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen
Rückverweise
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 8,40 heranzuziehen.
Keine Ergebnisse gefunden