§ 4 Weihnachtsremuneration — Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen
Rückverweise
Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, die spätestens am 30. November zu bezahlen ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.
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