(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Handelsklassen für Rinder- und Schweineschlachtkörper sowie über die Einstufung von bis zu zwölf Monate alten Rindern (Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung), BGBl. II Nr. 71/2011, außer Kraft.
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