Diese Verordnung tritt mit 1.1.2020 in Kraft. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen für die einheitliche Einrichtung eines Planungs-, Informations- und Berichterstattungssystems des Bundes für das Beteiligungs- und Finanzcontrolling (Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung), BGBl. II Nr. 511/2012 tritt mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.
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