§ 3 — Publikationsmedienverordnung Verteidigung und Sicherheit 2019
Rückverweise
(1) Bekanntmachungen sind der Wiener Zeitung GmbH im Online-Verfahren zu übermitteln.
(2) In Ausnahmefällen können Bekanntmachungen auch in anderer elektronischer Form oder per Fax übermittelt werden. Die Wiener Zeitung GmbH hat die entsprechenden elektronischen Adressen bzw. die Faxnummern im Internet bekannt zu geben.
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