BundesrechtVerordnungenMontrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

In Kraft seit 18. Dezember 2012
Up-to-date

Art. 1

Die Anpassungen der Anlage C zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 179/2012), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.