Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage
Vorwort
Art. 1
Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 641/1996) sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.