BundesrechtVerordnungenMontrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch AuflageArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 10. Mai 1996
Up-to-date

Die Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 217/1996), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für Umwelt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

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