Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung
Vorwort
Art. 1
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 16. Juni 1999 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/1999) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.