BundesrechtVerordnungenEuropäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

In Kraft seit 11. Dezember 1996
Up-to-date

Art. 1

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 14. Juni 1996 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 603/1995) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.