BundesrechtVerordnungenEuropäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

In Kraft seit 01. Juli 1994
Up-to-date

Art. 1

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 9. Dezember 1993 zur Änderung der Regel 102 Absatz l der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 549/1992) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im österreichischen Patentamt (Wien l, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.