BundesrechtVerordnungenEuropäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

In Kraft seit 08. Mai 1986
Up-to-date

Art. 1

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 14. Feber 1985 zur Änderung der Regel 85 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 350/1979) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 — 10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.