BundesrechtVerordnungenEuropäisches Patentübereinkommen – Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung

In Kraft seit 07. Mai 1981
Up-to-date

Art. 1

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 11. Dezember 1980 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen hat dadurch zu erfolgen, daß der Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8 bis 10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.