BundesrechtVerordnungenEuropäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

In Kraft seit 10. August 1979
Up-to-date

Art. 1

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 21. Dezember 1978, mit dem die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.