BundesrechtVerordnungenVertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

In Kraft seit 10. August 1979
Up-to-date

Art. 1

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 3. Oktober 1978 und vom 1. Mai 1979, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.