Der Begriff „Reserve“ darf verwendet werden, wenn der früheste Verkaufstermin um 18 Monate später als in § 2 Z 9, § 8 Z 4 oder § 9 Z 3 festgelegt ist. Bei Blauem Wildbacher, ausgebaut als Schilcher, darf der Begriff „Reserve“ verwendet werden, wenn der früheste Verkaufstermin um 12 Monate später als zu den in § 2 Z 9, § 8 Z 4 oder § 9 Z 3 genannten Daten festgelegt ist.
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