BundesrechtVerordnungenErrichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt

Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt

In Kraft seit 21. Dezember 1985
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 und vom 1. Feber 1989 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.