BundesrechtVerordnungenErrichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt

Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt

In Kraft seit 06. April 1984
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wr. Neustadt errichtet.