BundesrechtVerordnungenErrichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten

Errichtung einer dritten Notarstelle in St. Pölten

In Kraft seit 25. Januar 1984
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. April 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Pölten errichtet.