BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten

In Kraft seit 08. Juli 1977
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Amstetten errichtet.