BundesrechtVerordnungenErrichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing

Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing

In Kraft seit 08. April 1977
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet.

Die Notarstelle Wien-Hietzing III (letzter Amtsinhaber öffentlicher Notar Dr. Friedrich Klackl ) wird mit Ablauf des 31. Dezember 1977 aufgelassen.