BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen

In Kraft seit 06. März 1976
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neunkirchen errichtet.