Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Gänserndorf und in Gmunden
Vorwort
Art. 1
1. Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1973 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gänserndorf errichtet.
2. Im Sprengel des Kreisgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1974 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gmunden errichtet.