BundesrechtVerordnungenAuflassung einer Notarstelle in Wien

Auflassung einer Notarstelle in Wien

In Kraft seit 12. Mai 1965
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 30. Juni 1965 die Notarstelle in Wien – Innere Stadt XXII (letzter Amtsinhaber Dr. Carl Mahlknecht) aufgelassen.