BundesrechtVerordnungenAuflassung einer Notarstelle in Wien

Auflassung einer Notarstelle in Wien

In Kraft seit 24. Juni 1964
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 31. Juli 1964 die Notarstelle in Wien-Innere Stadt XXIII (letzter Amtsinhaber Dr. Erwin Rasch ) aufgelassen.