BundesrechtVerordnungenErrichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf

Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf

In Kraft seit 03. Februar 1962
Up-to-date

§ 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1962 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.

§ 2

Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf verlegt.