§ 1
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1962 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.
§ 2
Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf verlegt.