Durch die Bestimmungen dieser Verordnung werden umgesetzt:
1. die Richtlinie 2016/1629/EU;
2. die Richtlinie 2009/100/EG über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe, ABl. Nr. L 259 vom 02.10.2009 S. 8, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2016/1629/EU;
3. die Richtlinie 2013/53/EU.
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