§ 32 Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards — Schiffstechnikverordnung
Gliederung
4. Teil Fahrtauglichkeit – Untersuchung
§ 32 Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards
Rückverweise
Bei der Untersuchung der Fahrtauglichkeit eines Fahrzeuges zur Erlangung eines Unionszeugnisses sind die Anweisungen des technischen Standards gemäß ES-TRIN-Standard (Anlage 2) anzuwenden.
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