§ 23 Verweisung auf andere Bundesgesetze — Frauenförderungsplan BMEIA
Gliederung
3. Abschnitt Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
§ 23 Verweisung auf andere Bundesgesetze
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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