§ 21 Vortragende — Frauenförderungsplan BMEIA
Gliederung
3. Abschnitt Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
§ 21 Vortragende
Rückverweise
Bei Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen wird auf das zahlenmäßige Verhältnis der weiblichen und männlichen Vortragenden Bedacht genommen.
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