§ 16 Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission — Frauenförderungsplan BMEIA
Gliederung
2. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
§ 16 Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission
Rückverweise
Die zuständigen personalführenden Stellen haben der Bundes-Gleichbehandlungskommission zu berichten, ob und welche Maßnahmen im Ressort auf Grund ihrer Gutachten gesetzt wurden.
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