§ 15 Regelmäßige Erörterung von Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsfragen — Frauenförderungsplan BMEIA
Gliederung
2. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
§ 15 Regelmäßige Erörterung von Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsfragen
Rückverweise
Die Themen, die im Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele dieses Frauenförderungsplanes relevant sind, werden in den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Treffen der zuständigen personalführenden Stellen mit der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung erörtert.
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