BundesrechtVerordnungenErhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2018

Erhöhung der Hektarhöchstmenge für die Traubenernte des Jahrganges 2018

In Kraft seit 18. August 2018
Up-to-date

Art. 1

Die Hektarhöchstmenge gemäß § 23 Abs. 2 Weingesetz 2009 beträgt für das Erntejahr 2018 10800 kg Weintrauben oder 8100 l Wein.