Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Vorführgemeinden und über Kosten der Kontrolle von Prädikatsweinen, BGBl. Nr. 470/1986, in der Fassung BGBl. II Nr. 571/1988, außer Kraft.
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