(1) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 sowie §§ 15 bis 16 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Tierärztliche Ordinationsassistenz treten mit 1. Juni 2018 in Kraft.
(2) Die Bestimmungen der §§ 4 bis 14 betreffend die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Tierärztliche Ordinationsassistenz treten mit 1. Juni 2019 in Kraft.
(3) Die §§ 1 und 16 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 384/2023 treten mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft.
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