BundesrechtVerordnungenErrichtung einer weiteren Notarstelle in Seekirchen am Wallersee

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Seekirchen am Wallersee

In Kraft seit 03. Juli 2018
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet.

Moser