BundesrechtVerordnungen58. Nachtrag zum Arzneibuch

58. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 29. Juni 2018
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung der neunten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2017, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die achte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2014, sowie die dazu erschienenen Nachträge 8.1 bis 8.8 sowie jene Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften der neunten Ausgabe des Europäischen Arzneibuches, Grundwerk 2017, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.