Besondere Qualifikationen im Bereich „Außerschulische Jugendarbeit“ sind:
1. Der erfolgreiche Abschluss eines durch das jeweilige Landesjugendreferat und das Bundesministerium für Familien und Jugend zertifizierten Grundkurses im Bereich Außerschulische Jugendarbeit sowie die Absolvierung von zwei der drei Bereiche „Sport“, „Musik“ oder „Kunst und Kreativität“ im Ausmaß von jeweils mindestens 5 ECTS-Anrechnungspunkten eines Hochschullehrganges oder Lehrganges an einer öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule;
2. der erfolgreiche Abschluss eines durch das jeweilige Landesjugendreferat und das Bundesministerium für Familien und Jugend zertifizierten Aufbaulehrganges im Bereich Außerschulische Jugendarbeit.
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