Besondere Qualifikationen im Bereich „Kreative Gestaltung“ sind:
1. Bachelorstudium Lehramt für die einschlägigen Unterrichtsgegenstände in den Bereichen Bildnerische Erziehung sowie Werken (technisches, textiles): Absolvierte Module aus den künstlerisch-praktischen und pädagogisch-didaktischen Bereichen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten;
2. der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung mit schulautonomer Schwerpunktsetzung im bildnerischen Bereich mit Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Bildnerische Erziehung“ sowie die Absolvierung von Modulen aus Z 1 im Ausmaß von mindestens15 ECTS-Anrechnungspunkten.
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