Der Nachweis der Qualifikation im Bereich „Schulrechtliche Grundlagen“ wird durch den erfolgreichen Abschluss eines Hochschullehrganges oder eines Lehrganges „Schulrechtliche Grundlagen“ an einer öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule im Ausmaß von mindestens 5 ECTS-Anrechnungspunkten erbracht.
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