Der Nachweis der Qualifikation im Bereich „Freizeitpädagogik“ wird durch den erfolgreichen Abschluss eines Hochschullehrganges oder eines Lehrganges „Freizeitpädagogische Grundlagen“ an einer öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule im Ausmaß von mindestens 5 ECTS-Anrechnungspunkten erbracht.
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