Die Datenverarbeitung für das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm dient folgenden Zwecken:
1. Der Evaluierung des österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms,
2. der Berichterstattung über das österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm,
3. der Bereitstellung der Daten zum Zweck der medizinischen Evaluierung (Erstellung von Feedbackberichten) an die in der Sozialversicherung eingerichtete bundesweite Koordinierungsstelle des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogrammes und
4. zu wissenschaftlichen Zwecken.
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