BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMGF2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen6. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten Förderung der Mitarbeit von Frauen§ 21

§ 21

In Kraft seit 16. November 2017
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