BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMGF§ 14

§ 14Grundausbildung

In Kraft seit 16. November 2017
Up-to-date

Im Rahmen der Grundausbildung ist der zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten oder Kontaktfrau ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen und über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.

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