§ 13 Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Verwendungs /Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4 — Frauenförderungsplan BMGF
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
3. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
§ 13 Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Verwendungs /Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4
Rückverweise
Es sind in verstärktem Maße Kurse für die Verwendungs- / Entlohnungsgruppen C/c und D/d respektive A3/v3 und A4/v4 anzubieten, die Grundqualifikationen, wie insbesondere Kommunikation, Sprachkenntnisse und Teamarbeit, vermitteln.
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