BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMGF2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen3. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung§ 13

§ 13Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Verwendungs /Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4

In Kraft seit 16. November 2017
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