BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan BMGF2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen3. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung§ 12

§ 12

In Kraft seit 16. November 2017
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