Der Übersichtsplan nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Militärisches Immobilienmanagement),
2. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Judenburg, Neumarkt in der Steiermark, Obdach, Sankt Peter ob Judenburg und Scheifling.
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