BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend§ 6

§ 6Auswahlkriterien

In Kraft seit 08. August 2017
Up-to-date

(1) Die Auswahlkriterien gemäß § 5 B-GlBG sind zu beachten.

(2) In Bewerbungsgesprächen sind diskriminierende Fragestellungen (wie zur Familienplanung) unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.

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