BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend1. Hauptstück Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung2. Maßnahmen zur Zielerreichung§ 4

§ 4Bevorzugte Ernennung/Bestellung

In Kraft seit 08. August 2017
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