§ 4 Bevorzugte Ernennung/Bestellung — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
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Bewerbungen von Frauen und Männern während einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort sind gleichrangig mit anderen Bewerbungen zu berücksichtigen; § 3 gilt sinngemäß.
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