Bewerbungen von Frauen und Männern während einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort sind gleichrangig mit anderen Bewerbungen zu berücksichtigen; § 3 gilt sinngemäß.
…ein Verschulden an der Nichtentrichtung der Abgaben bestritt (aufgrund einer vertretbaren Rechtsansicht), zum anderen das Vorliegen von Dienstverhältnissen bei den Sprachlehrern mit näherer Begründung verneinte. 4 Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21. Jänner 2022 gab der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerde teilweise Folge und änderte den angefochtenen Bescheid dahin…