§ 25 Inkrafttreten — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
Gliederung
2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten Förderung der Mitarbeit von Frauen
§ 25 Inkrafttreten
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung in Kraft.
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