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Verordnungen
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
§ 25
§ 25 Inkrafttreten
In Kraft seit 08. August 2017
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§ 25 Inkrafttreten — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
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Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung in Kraft.
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